Arbeitsrecht |
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir überwiegend Unternehmen des Mittelstandes. Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei insbesondere auf die Gestaltung und Änderung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen sowie die Unterstützung unserer Mandate bei der Durchführung von Kündigungs- maßnahmen. Hierzu gehört auch die Erstellung von Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen.
Bei der Umstrukturierung von mittelständischen Unternehmen beraten wir die Geschäftsführung in Bezug auf Verhandlungen mit Betriebsräten, Betriebs- verlagerungen oder anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, bei denen es um Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmern geht.
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