Wir verfügen über langjährigen Beratungserfahrungen in allen
Segmenten der audiovisuellen und multimedialen Medienwirtschaft sowie den Printmärkten.
Dabei liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt, neben dem bürgerlichen und
dem öffentlichen Medienrecht, auf den Querschnittsbereichen, die dem Medienwirtschaftsrecht
zuzuordnen sind. Dazu gehören das Filmrecht mit dem Film-Urhebervertragsrecht,
dem Film-Steuerrecht und dem Film-Rechnungslegungsrecht sowie dem Film-Finanzierungsrecht.
Weiterhin befassen wir uns intensiv mit den medienspezifischen Normen des Wettbewerbsrechtes,
des Kartellrechtes, des Urheberrechtes und des Markenrechtes.
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