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Langjährige Erfahrung 
Seit 20 Jahren beauftragen uns Emittenten mit der rechtlichen und steuerlichen Konzeption ihrer Kapitalmarktprodukte: Ob Einzelinvestitionen, Private Placements, Vermögensanlagen, KAGB-Investmentvermögen, Crowdfunding-Projekten oder vieles mehr.

Sinn für das Detail – und der Blick für das Ganze

Wir bieten nicht nur den passenden rechtlichen Rahmen für die Projekte. Oft übernehmen wir auch die Erstellung des gesamten Zahlenwerks und damit das Herzstück des Vorhabens, steuerliche Implikationen inklusive. Damit sind wir für unsere Auftraggeber weit mehr als nur ein Vertragslieferant, sondern ein geschätzter Sparringspartner bei der Entwicklung anspruchsvoller Finanzprodukte.
 
Im Dialog mit Aufsichtsbehörden
Wir wissen um den langen Hebel des Gesetzgebers und der Aufsichtsbehörde. Deshalb suchen wir bei kritischen Fragen frühzeitig den Dialog mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Denn alles, was vorab geklärt ist, führt im Nachhinein nicht zu Verzögerungen und unangenehmen Überraschungen.
 
Und streitbar, wenn es sein muss 
Diese langjährige Erfahrung in der Konzeption von Anlageprodukten ist wohl der Grund, warum uns Mandanten auch dann beauftragen, wenn Ihr Investment nicht wie erwartet gelaufen ist. Oftmals sind dies Anbieter und Vertriebspartner, häufig aber auch Anleger und institutionelle Investoren. Denn wir kennen die Innenansicht solcher Anlageprodukte und damit die Argumente beider Seiten.  

Auf lange Sicht 
Über unseren Netzwerkpartner c3 fonds.concept begleiten wir die Anlageprodukte langfristig. Mit der Übernahme von Treuhandschaften, laufender Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. 

Kontakt
+49 (0) 40 357 662 0

Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de

Norbert Gnosa
gnosa@hanselaw.de

Jens Marchand
marchand@hanselaw.de

Konzeption und Prospektierung

Verwirrende Vielfalt
Vermögensanlage, Investmentvermögen nach dem KAGB oder doch Wertpapier? Prospektpflicht oder Ausnahmeregelung? Erlaubnispflichtig oder nicht?  
In den letzten 20 Jahren hat der Gesetzgeber eine verwirrende Vielfalt von Regelungen geschaffen, die auch Profis ins Schleudern bringen können. Unsere Kapitalmarktspezialisten behalten den Überblick und finden die passende Variante.   

Konzeption 
Wir begleiten die Konzeption rechtlich und steuerlich, weil sich beides immer wechselseitig beeinflusst. Oft erarbeiten wir dabei das gesamte Zahlenmaterial und bauen auch komplexe Berechnungstools. So kennen wir die Projekte von innen heraus, erkennen kritische Prozesse frühzeitig und können Alternativen aufzeigen. 

Steht die gewünschte Struktur, erstellen wir alle erforderlichen Verträge und fügen alles passgenau zusammen, damit das Projekt ein Erfolg wird.  

Prospektierung 
Verkaufsprospekte werden für Anleger gemacht. Deshalb müssen sie verständlich sein. Wir verstehen es, Ihr Vorhaben so darzustellen, dass Anleger es auch wirklich verstehen. Denn nur dann werden sie Ihnen vertrauen – und entsprechend investieren. 

Verkaufsprospekte werden aber auch von Juristen gelesen. Meist Jahre später, wenn irgendetwas anders gelaufen ist, als erwartet. Und deshalb sorgen wir dafür, dass der Verkaufsprospekt alle erforderlichen Angaben enthält, damit auch dann nichts schief läuft, wenn er von Anwälten der Gegenseite gelesen wird. 

Wir stimmen die Inhalte mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ab und begleiten unsere Mandanten im Genehmigungsverfahren. 

Vollständige Dokumentation
Parallel übernehmen wir auch die Erstellung aller anderen erforderlichen Dokumente, ganz gleich ob diese WAI, VIB, KIDs oder anders heißen. 

Kontakt
+49 (0) 40 357 662 0

Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de

Jens Marchand
marchand@hanselaw.de

Gritt Graewe
graewe@hanselaw.de 

Vertrieb

Alte Welt wird Neue Welt
Kaum eine Branche hatte in den vergangenen Jahren mit so vielen Vorurteilen zu kämpfen wie der Finanzvertrieb. Oftmals zu Recht. Dabei sind die Tage der alten Finanzjongleure des grauen Kapitalmarktes längst gezählt. 

Klare Strukturen, verlässliche Dokumentationen
Wir beraten Emissionshäuser, Vertriebsorganisationen, Anlageberater und -vermittler bei den Anforderungen einer modernen Vertriebsstruktur, rechtlich und steuerlich. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite bei der Erstellung von einfachen und komplexen Vertriebsvereinbarungen, Beratungsdokumentationen und allen Fragen von Zulassung und Compliance. Einschließlich aller Anforderungen nach MiFID II. 

Wir verstehen das als präventiven Anlegerschutz. Denn der wirklich beratene Anleger muss sich später nicht wehren. 


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Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de

Fondsgesellschaft und Sanierung

Rechtliche Begleitung
Wir begleiten das tägliche Geschäft von Fondsgesellschaften sämtlicher Assetklassen in rechtlichen Angelegenheiten, bei Gesellschafterversammlungen, insbesondere durch aktive Unterstützung in Präsenzversammlungen, und bei der Durchsetzung von Rechtspositionen gegenüber den Vertragspartnern des Fonds.

Vertragsverhandlungen zur Sicherung der Assets
In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Fondsgesellschaften saniert und den investierten Anlegern einen Großteil ihrer bereits verloren geglaubten Einlage wieder gesichert. Unser Ansatz ist hierbei an der Entwicklung der Assets des Fonds zu arbeiten, indem wir mit den Vertragspartnern des Fonds – notfalls auch mit gerichtlicher Unterstützung – Verhandlungen hart und fair führen.

Kontakt 
+49 (40) 357 66 20

Jens Marchand
marchand@hanselaw.de

Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de 

Geldwäsche

Wer verpflichtet ist
Geldwäscheprävention ist zwar in aller Munde, aber noch nicht überall auf der To-do-Liste. Das sollte sie aber, denn: Nicht nur Banken, sondern auch Finanzdienstleister, Vertriebseinheiten, Immobilienmakler, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer gehören zum Kreis der Verpflichteten. Und diese Liste wird mit jeder Verschärfung länger. 


Was zu tun ist – und wie

Wir klären mit unseren Mandanten, wann welche Pflichten bestehen – und was genau Sie tun müssen.

Analyse und Prävention

Wir erstellen individuelle Gefährdungsanalysen und richten Präventionsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen ein. Dazu führen wir Schulungen im Unternehmen durch und sind als externe Geldwäschebeauftragte für unsere Mandanten tätig.

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Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de

Gritt Gräwe
graewe@hanselaw.de 

Crowdfunding

Überrascht?
Crowdfunding ist längst viel mehr als nur Start-Up-Finanzierung und Kultur-Sponsoring. in den letzten Jahren hat sich Crowdfunding zur ernstzunehmende Alternative für Unternehmensfinanzierungen entwickelt. Wir beraten Crowdfunding-Plattformen beim Aufbau des gesamten juristischen Setups sowie aller laufenden Prozesse. Unternehmen unterstützen wir bei der Umsetzung ihrer Kampagnen. 

Digitalisierung inklusive 
Crowdfunding denkt digital. Nahezu alle Prozesse sind online und weitgehend automatisiert: gute Voraussetzungen für attraktive Kostenstrukturen. Welche aufsichtsrechtlichen Anforderungen bestehen und wie diese zu meistern sind, erfahren Sie bei uns. 
 

Finanzierung mit eingebauten Extras  
Crowdfunding ist mehr als nur ein Finanzierungsinstrument. Eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne bringt dem Unternehmen nicht nur die gewünschte Liquidität, sondern auch wertvolles Know-how über Kunden, ihre Produktwünsche und ihr Verhalten. Nutzen Sie die Intelligenz der Crowd auch für Ihr Unternehmen.  


Kontakt
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Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de


Konfliktlösung und Prozessführung

Wunsch versus Wirklichkeit 
Kapitalanlagen entwickeln sich nicht immer so, wie Anbieter oder Anleger sich das wünschen. Prospekte sind zu verheißungsvoll, Anlageberater zu optimistisch, das Produkt passt überhaupt nicht zum Anleger. Oder nichts von alledem – und der gewünschte Erfolg bleibt dennoch aus. 

Für Kläger oder Beklagte vor Gericht 
Kommt es zum Streit, vertreten wir Anbieter und Vermittler oder Anleger und institutionelle Investoren vor Gericht. Für uns ist das kein Widerspruch, denn es gibt kein Schwarz oder Weiß. Häufig werden wir gerade deswegen beauftragt, weil wir auch die andere Seite der Medaille kennen. 

Wir verstehen Prozessführung nicht als Massenabfertigung, sondern als individuelle Rechtberatung. Denn nur mit der Sorgfalt des Einzelfalles kann erfolgreich argumentiert werden. In gleicher Weise vertreten wir Anbieter und Anlageberater, denn nicht jedes schlechte Investment ist ein Haftungsfall. 

Oder schnell und lautlos 
In geeigneten Fällen begleiten die Wirtschaftsmediatoren von Hanselaw Sie im Rahmen eines Mediationsverfahrens und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung individueller, kostengünstiger und schneller Konfliktlösungen.

Kontakt
+49 (0) 40 357 662 0

Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de

Nobert Gnosa
gnosa@hanselaw.de

Jens Marchand
marchand@hanselaw.de

ANSPRECHPARTNER
Hanselaw legt Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Entscheidungen ein
Wer sich für Prospekthaftungsfragen interessiert, erlebt gerade einen Machtkampf innerhalb des Bundesgerichtshofes.
Dort dreht der XI. Zivilsenat seit Februar 2021 die seit 30Jahren bestehende Rechtsprechung zur Prospekthaftung mit Entscheidungen, die abenteuerlich begründet sind und eigentlich dem Großen Senat für Zivilsachen vorbehalten sein müssten.
Konfliktseminar mit Volkhard Neumann an der ZIA Akademie, Berlin
Volkhard Neumann, Rechtsanwalt und Mediator bei Hanselaw, als Referent zum Thema "Erfolgreicher Umgang mit Konflikten" bei der Akademie des Zentralen Immoblienausschusses in Berlin.

Wie eskalieren Konflikte - Hanselaw bei youtube
Wie eskalieren Konflikte?
Erfolge am Kapitalmarkt sind Mannschaftssport. Wer kümmert sich um das Team?
In der neusten Ausgabe von ExxecNews (18/2021) geht es ausnahmsweise nicht um kapitalmarktrechtliche Themen. Stattdessen steht Volkhard Neumann als Mediator im Interview Rede und Antwort zur Frage, wie ein intelligenter Umgang mit Konflikten in Finanzdienstleistungsunternehmen aussehen kann. Viel Freude bei der Lektüre.

Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit als Mediatoren sowei die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: 
www.mediation-hanselaw.de 
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