So international wie unsere Mandanten
Nicht nur beim Global Player, sondern auch im Mittelstand ist grenzüberschreitendes Geschäft heute an der Tagesordnung.
Dementsprechend vielfältig sind die Anforderungen an die Beratung: International agierende Unternehmen sehen sich komplexen Herausforderungen gegenüber, bei denen rechtliche und steuerliche Fragen ineinandergreifen.
Beratung im In- und Ausland
Wir unterstützen in- und ausländische Unternehmen bei ihren internationalen Aktivitäten in allen handels-, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Ist rechtliche oder steuerliche Beratung im Ausland erforderlich, arbeiten wir mit Beratern vor Ort zusammen.
Kontakt
+49 (0) 40 357 662 0
Dr. Justus Fischer-Zernin
fz@hanselaw.de
Digitalisierung im Gesellschaftsrecht? Die gute Nachricht: Es wird seit längerem daran gearbeitet. Die schlechte: Es wird noch eine Weile dauern.
Schon am 20. Juni 2019 verständigte sich das Europäische Parlament und der Rat auf die Einführung der Digitalisierung im Gesellschaftsrecht. Der sperrige Name des Vorhabens: Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 80) – Digitalisierungsrichtlinie. Eigentlich sollte die Digitalisierung bereits im August 2021 Einzug in die deutschen Gesetzbücher halten, Deutschland hat allerdings von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Vorantreiben der Digitalisierung etwas ruhiger zu gestalten. Und so hat die Bundesregierung knapp zwei Jahre später, nämlich im Februar 2021 einen Regierungsentwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll: Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Was ist das Ziel:
Durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren soll die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend einfacher werden, insbesondere, um Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern.
Was sind die Mittel:
Die Richtlinie sieht eine Reihe von Regelungen vor, so zum Beispiel
- die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH
- das Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen
- Erleichterungen bei der Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister
- den grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung
Online-Gründung der GmbH und weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen bei Kapitalgesellschaften
Um eine Online-Gründung einer GmbH zu ermöglichen, werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen. Gleiches gilt für die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen durch Notarinnen und Notare, so dass sowohl die Eintragung von Zweigniederlassungen als auch die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können. Es wird also vieles einfache, an der notwendigen Einschaltung von Notaren wird allerdings festgehalten.
Regelungen zur Offenlegung von Registerinformationen und zu den Gebühren
Bei der Offenlegung von Urkunden und Informationen wird es künftig nicht mehr auf die Offenlegung in einem Amtsblatt oder Portal ankommen. Stattdessen wird es künftig ausreichen, dass Eintragungen in den Registern zukünftig dadurch bekannt gemacht werden, dass sie in dem jeweiligen Register erstmalig (online) zum Abruf bereitgestellt werden.
Die gute Nachricht:
Der Abruf von Daten aus dem Handelsregister oder von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden, soll künftig kostenlos sein. Dies gilt auch für das Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister gelten. Die Kosten für die Bereitstellung dieser Daten und Dokumente soll allerdings durch Erhebung einer Bereitstellungsgebühr kompensiert werden.
Verbesserter grenzüberschreitender Informationsaustausch über Zweigniederlassungen
Was wäre die Digitalisierung ohne eine Internationalisierung? Daher sind künftig auch Informationen über ausländische Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR von einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland im Handelsregister einzutragen.
Grenzüberschreitender Informationsaustausch zu disqualifizierten Geschäftsführern
Schlechte Nachrichten für disqualifizierte Grenzgänger: In der Richtlinie ist erstmals vorgesehen, dass es einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu disqualifizierten Geschäftsführern geben soll. So werden nationale Bestellungshindernisse künftig international und EU-weit zu berücksichtigen.
Und wann findet die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts statt?
Ein bisschen müssen wir uns noch gedulden. Aber im August 2022 soll bzw. muss es soweit sein. Bis dahin sind bei den Handelsregistern noch viele Kabel zu verlegen und Rechner zu installieren. Aber dann! Dann geht alles ganz schnell, wenn man einen Notartermin bekommen hat…..
Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns gerne.
Volkhard Neumann
Tel. 040 357 662 24
neumann@hanselaw.de
In einen neuen Merkblatt, das kürzlich auf www.bafin.de veröffentlicht worden ist, setzt sich die BaFin sich intensiv mit dem Wesen von Krypto-Token auseinander und informiert etwa über die Wertpapiereigenschaft nach Prospekt-Verordnung bzw. Wertpapierprospektgesetz und die Vermögensanlageneigenschaft nach Vermögensanlagegesetz.