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Die intelligente Konfliktlösung
Manche Konflikte sind ärgerlich, andere nehmen bedrohlichliche Ausmaße an. In allen Fällen stellt sich dann die Frage, wieviel Energie, Zeit und Geld auf die Beschäftigung mit einem solchen Konflikt verwendet werden soll. Das Mediationsverfahren ist ein schneller, kostengünstiger und sehr effektiver Weg zur Lösung des Konfliktes. 

Ein Verfahren, viele Vorteile:

Mediationsverfahren sind schnell.
Da das monatelange Warten auf Gerichtstermine entfällt, können Mediationsverfahren innerhalb weniger Tage beginnen. Nicht nur das: In der Regel finden die Konfliktparteien an nur einem Tag eine gemeinsame Lösung.
 
Mediationsverfahren sind individuell.
Nicht irgendjemand anders entscheidet über den Konflikt, sondern beide Parteien bestimmen, wie die Lösung aussieht. Ein klarer Vorteil, denn keiner kennt die jeweiligen Interessen so gut wie die Parteien selbst.
 
Mediationsverfahren sind vertraulich.
Alles, was im Verfahren erörtert wird, unterliegt der Verschwiegenheit. Auch im Falle eines Scheiterns der Mediation können die Inhalte also nicht gegen einen Konfliktpartner verwendet werden. Deshalb kann endlich genau das besprochen werden, was für eine Lösung wirklich wichtig ist. Und von alldem dringt nichts nach außen.
 
Mediationsverfahren sind erfolgreich.
Die Zahlen sprechen für sich: Über 80 Prozent der Verfahren führen zu einer einvernehmlichen Lösung des Konfliktes. Diese löst nicht nur den Konflikt selbst, sondern schafft oft auch die Grundlage für eine tragfähige Zukunft. 89 Prozent der Parteien eines Mediationsverfahrens würden sich in einem neuen Konflikt wieder für diesen Weg entscheiden.
 
Mediationsverfahren sind kostengünstig.
Die Kosten für ein Mediationsverfahren liegen meist erheblich unter denen eines Gerichtsverfahrens. Ganz zu schweigen davon, dass ein schnell gelöster Konflikt keine weitere Aufmerksamkeit und Energie mehr kostet. 

Weitere Informationen 
Informationen für Mandanten zum Ablauf eines Mediationsverfahrens finden Sie hier.
Informationen für deren Parteianwälte zum Ablauf eines Mediationsverfahrens finden Sie hier.
Die Mediationsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) finden Sie hier.

Kontakt
+49 (0) 40 357 662 0

Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de

Gritt Gräwe
graewe@hanselaw.de

Mehr über Mediationsverfahren erfahren Sie hier auf unserer spezielle Seite zur Mediation.
Wann sich eine Mediation anbietet

Gute Wahl
Eine Mediation bietet sich besonders in folgenden Fällen an:

  • Sie stehen mit dem Konfliktpartner in einer langjährigen Geschäftsbeziehung, die für Sie auch künftig wichtig ist.
  • Sie benötigen Diskretion, weil es bei dem Konflikt um Geschäftsgeheimnisse geht oder der Streit an sich nicht nach außen dringen soll.
  • Sie brauchen jetzt eine Lösung, da wichtige Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens oder für Sie persönlich davon abhängen.
  • Sie wollen die Entscheidung über wichtige Fragen des Konfliktes nicht einem Richter überlassen, den Sie nicht kennen und der Ihre Interessen nicht kennt.
  • Sie wollen Ihre Interessen wahren, am Ende des Streites aber keine verbrannte Erde hinterlassen, weil dies nicht Ihrem Umgang mit Menschen entspricht.
  • Sie wollen den Konflikt nicht nur beenden, sondern auflösen, weil nur so eine Basis für eine erfolgreiche gemeinsame Zukunft entsteht.
  • Sie stehen in einer Wertetradition, die Sie für nachfolgende Generationen bewahren wollen.

Konkrete Situationen, bei denen sich eine Mediation anbietet:

  • bei Auseinandersetzungen im Gesellschafterkreis
  • bei Erb- und Nachfolgestreitigkeiten
  • bei Unternehmensfusionen
  • bei wichtigen Personalentscheidungen
  • bei Streit um Immobilien oder zwischen Mitgliedern einer WEG

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Volkhard Neumann
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Wie ein Mediationsverfahren abläuft

Wenn Sie ein Mediationsverfahren durchführen wollen, sprechen Sie einen unserer drei Wirtschaftsmediatoren an, um zu klären, ob sich in Ihrem individuellen Fall eine Mediation anbietet.

Sollte dem so sein, sprechen wir mit der anderen Partei – und laden diese ein, mit Ihnen das Mediationsverfahren durchzuführen.

Stimmt die andere Seite zu, sind es nur wenige Schritte bis zum Abschluss einer Vereinbarung der beiden Parteien: 

  • Die konkreten Themen des Konflikts werden bestimmt
  • Ebenso die Interessen der Parteien (was ist wem warum wichtig)
  • Mögliche Lösungsansätze werden skizziert
  • Eine verbindliche Vereinbarung wird getroffen


Die Durchführung eines Mediationsverfahrens setzt übrigens keinen Kriegszustand zwischen den Parteien voraus. Ein frühzeitiges gemeinsames Gespräch der Parteien mit einem Mediator ist auch immer ein Weg, um einen Konflikt frühzeitig zu entschärfen. 

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Warum Mediationsklauseln in Verträgen so wichtig sind

In guten Zeiten vorbeugen
Die Erfahrung zeigt: Ist ein Konflikt erst eskaliert, können sich die Konfliktparteien auf gar nichts mehr einigen – auch nicht auf ein effektives Verfahren, um den Streitfall schnell wieder loszuwerden.

Mediation vor Klage
Ist im Gesellschafts-, Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag von Beginn an eine Mediatonsklausel enthalten, sind die Parteien im Streitfall daran gebunden – und müssen, bevor sie Klage erheben, ein Mediationsverfahren durchführen. Dabei werden rund 80 Prozent der Fälle schnell und geräuschlos gelöst – und ein langer und teurer Rechtsstreit abgewendet. 

Mediationsklauseln einarbeiten
Solche zwingenden Klauseln in alle Verträge einzuarbeiten ist in guten Zeiten einfach und rechtssicher möglich: Wichtig ist zum einen, dass die Mediationsklausel eindeutig und klar regelt, wie das Mediationsverfahren eingeleitet wird und wie die Auswahl eines Mediators erfolgt (Auswahl der Verfahrensordnung). Zum anderen muss daraus hervorgehen, dass eine Klage nur nach Durchführung eines Mediationsverfahrens zulässig ist und wie gesetzliche Klagefristen gewahrt werden. Hier sind Besonderheiten zu beachten, über die wir Sie gerne informieren.

Überzeugungsarbeit leisten
Auch wenn ein Vertrag keine Mediationsklausel enthält, sollten Sie den Versuch unternehmen, die Gegenseite von einem Mediationsverfahrens zu überzeugen: Mehr als Nein kann die Gegenseite nicht sagen. Wenn sie aber einverstanden ist, sind Sie der Lösung des Konfliktes einen großen Schritt näher gekommen. Überzeugende Argumente finden Sie auf unserer Webseite. 

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Was eine Mediation kostet

Die kostengünstige Alternative
Die Kosten einer Mediation hängen von der Komplexität und der Dauer des Verfahrens ab.

In der Regel vereinbaren wir Stundensätze zwischen 200 und 350 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, alternativ gibt es Tagessätze. Auch Tagessätze werden vorab mit den Parteien vereinbart – ein Teilbetrag wird dann als Vorschuss bezahlt.

Eventuell anfallende Raumkosten für einen geeigneten Verhandlungsort oder Reisekosten des Mediators werden separat abgerechnet.

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ANSPRECHPARTNER
Hanselaw legt Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Entscheidungen ein
Wer sich für Prospekthaftungsfragen interessiert, erlebt gerade einen Machtkampf innerhalb des Bundesgerichtshofes.
Dort dreht der XI. Zivilsenat seit Februar 2021 die seit 30Jahren bestehende Rechtsprechung zur Prospekthaftung mit Entscheidungen, die abenteuerlich begründet sind und eigentlich dem Großen Senat für Zivilsachen vorbehalten sein müssten.
Konfliktseminar mit Volkhard Neumann an der ZIA Akademie, Berlin
Volkhard Neumann, Rechtsanwalt und Mediator bei Hanselaw, als Referent zum Thema "Erfolgreicher Umgang mit Konflikten" bei der Akademie des Zentralen Immoblienausschusses in Berlin.

PROBERATER 2021
Der neue Jahrgang ist erschienen: PROBERATER 2021
Zusammen mit Dr. Dieter E. Jansen hat unser Partner Volkhard Neumann wieder ein Kompendium aller wesentlichen Themen für Finanzdienstleister herausgegeben. 



Mit allen wichtigen Themen, die Finanzdienstleister wissen müssen, um in dem sich schnell verändernden Markt aktuell zu bleiben. Erläutert von kompetenten Anwälten, die seit vielen Jahren im Markt tätig sind. 
Mein Thema fällt dieses Jahr etwas aus dem Rahmen, da ich einmal zusammengestellt habe, was Konflikte in Untenehmen oder zwischen Unternehmen für finanzielle Folgen haben. 
Und so naheliegend es auch ist, sich mit Konflikten nicht beschäftigen zu wollen, so sträflich ist es. Denn danmit bringt man das Unternehmern um den verdienten Erfolg. 
Also: Augen auf und durch!

Den ganzen Beitrag können Sie hier lesen.  

Sollten Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns gerne an: 

Kontakt: 

Volkhard Neumann
Rechtsanwalt Mediator BM
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T.  040 357 662 24
M. 0174 988 76 24 
neumann@hanselaw.de


Mehr zum Thema Mediation erfahren Sie auch hier

 

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