Gute Wahl
Eine Mediation bietet sich besonders in folgenden Fällen an:
Konkrete Situationen, bei denen sich eine Mediation anbietet:
Wenn Sie ein Mediationsverfahren durchführen wollen, sprechen Sie einen unserer drei Wirtschaftsmediatoren an, um zu klären, ob sich in Ihrem individuellen Fall eine Mediation anbietet.
Sollte dem so sein, sprechen wir mit der anderen Partei – und laden diese ein, mit Ihnen das Mediationsverfahren durchzuführen.
Stimmt die andere Seite zu, sind es nur wenige Schritte bis zum Abschluss einer Vereinbarung der beiden Parteien:
Die Durchführung eines Mediationsverfahrens setzt übrigens keinen Kriegszustand zwischen den Parteien voraus. Ein frühzeitiges gemeinsames Gespräch der Parteien mit einem Mediator ist auch immer ein Weg, um einen Konflikt frühzeitig zu entschärfen.
Kontakt
+49 (0) 40 357 662 0
Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de
Gritt Gräwe
graewe@hanselaw.de
In guten Zeiten vorbeugen
Die Erfahrung zeigt: Ist ein Konflikt erst eskaliert, können sich die Konfliktparteien auf gar nichts mehr einigen – auch nicht auf ein effektives Verfahren, um den Streitfall schnell wieder loszuwerden.
Mediation vor Klage
Ist im Gesellschafts-, Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag von Beginn an eine Mediatonsklausel enthalten, sind die Parteien im Streitfall daran gebunden – und müssen, bevor sie Klage erheben, ein Mediationsverfahren durchführen. Dabei werden rund 80 Prozent der Fälle schnell und geräuschlos gelöst – und ein langer und teurer Rechtsstreit abgewendet.
Mediationsklauseln einarbeiten
Solche zwingenden Klauseln in alle Verträge einzuarbeiten ist in guten Zeiten einfach und rechtssicher möglich: Wichtig ist zum einen, dass die Mediationsklausel eindeutig und klar regelt, wie das Mediationsverfahren eingeleitet wird und wie die Auswahl eines Mediators erfolgt (Auswahl der Verfahrensordnung). Zum anderen muss daraus hervorgehen, dass eine Klage nur nach Durchführung eines Mediationsverfahrens zulässig ist und wie gesetzliche Klagefristen gewahrt werden. Hier sind Besonderheiten zu beachten, über die wir Sie gerne informieren.
Die kostengünstige Alternative
Die Kosten einer Mediation hängen von der Komplexität und der Dauer des Verfahrens ab.
In der Regel vereinbaren wir Stundensätze zwischen 200 und 350 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, alternativ gibt es Tagessätze. Auch Tagessätze werden vorab mit den Parteien vereinbart – ein Teilbetrag wird dann als Vorschuss bezahlt.
Eventuell anfallende Raumkosten für einen geeigneten Verhandlungsort oder Reisekosten des Mediators werden separat abgerechnet.
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Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de
Gritt Gräwe
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Keine Angst vor Konflikten - Konflikte verstehen, erfolgreich ansprechen können und Konfliktkosten reduzieren! Das ist das Thema eines eintägigen Seminars von Volkhard Neumann, Rechtsanwalt und Mediator bei Hanselaw am 02.11.2022 in Berlin.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor von Immobilienunternehmen sind erfahrene, motivierte Mitarbeiter und effiziente Teams. Schwelende Konflikte im Unternehmen führen zu Ineffizienz, Fluktuation und Kosten. Der Workshop ermöglicht es den Teilnehmern, Konflikte frühzeitig zu erkennen, klärende Gespräche gut vorzubereitet und konstruktiv umzusetzen.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist ein großer Wirtschaftsverband der deutschen Immobilienwirtschaft mit Sitz in Berlin und Brüssel. Die eigene ZIA-Akademie bietet hochwertige Seminare und Webinare aus der Immobilienwirtschaft. Inhaltlich fundiert und methodisch ausgereift. Vermittelt von führenden Dozenten aus der Praxis und mit Teilnehmern aus renommierten Immobilienunternehmen, die Ihr Netzwerk bereichern.
Volkhard Neumann wird regelmäßig als Mediator mit der Klärung eskalierter Gesellschafterstreitigkeiten beauftragt. Daneben arbeitet er in Konflikten mit Teams und Führungkräften.
Sollten Sie Interesse an der Veranstaltung haben, finden Sie hier die weiteren Informationen:
https://zia-akademie.simplyorg.de/event-details?event_id=278
Kontakt:
Volkhard Neumann
Rechtsanwalt Mediator BM
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T. 040 357 662 24
M. 0174 988 76 24
neumann@hanselaw.de
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