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Langjährige Erfahrung
Die Betreuung von Unternehmen der IT-Branche sowie von Unternehmen in IT-Rechtsfragen, ist für uns kein Neuland, sondern gehört seit Ende der 90er Jahre zum Tagesgeschäft. Wir verfügen daher über langjähriges Branchen- und Technik-Know-how.

Professionelles Netzwerk
Bei technischen Spezialfragen und komplexen Projekten können wir zudem auf ein Netzwerk externer Berater zurückgreifen, um für unsere Mandanten Lösungen zu finden, die nicht nur rechtlich rund sind.

Mehr als IT-Recht
Die Betreuung von Unternehmen der IT-Branche beschränkt sich dabei nicht nur auf das IT-Recht, sondern wir bieten eine umfassende Betreuung aus einer Hand. Wir helfen Ihnen mit Rat und Tat bei der Gründung Ihres Unternehmens, im laufenden Geschäft und auch bei Kauf und Verkauf von Unternehmen.

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+49 (0) 40 357 662 0

Dr. Oliver Gießler
giessler@hanselaw.de

Claudia Bischof, LL.M
bischof@hanselaw.de

Vertragsrecht

Rechtliche Fallstricke umgehen
Outsourcing, Cloud, Beschaffung von Hard- und Software, Anpassungen von Softwarelösungen, Wartung und Support, Lizenzen, Kooperationen, Waterfall oder agile Entwicklung – für rechtliche Fallstricke muss das IT-Vorhaben nicht komplex sein.

Präventive Regelungen
Dabei ist IT-Recht nicht nur das Wissen um bewährte rechtliche Lösungen. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass neben Rechtsfragen weit mehr geklärt werden muss. Wir erleben, dass Kunden und Lieferanten oft nicht dieselbe Sprache sprechen – und am Ende ohne klare Leistungsbeschreibung über vieles streiten können. Wir bieten entsptrechende Lösungen, dabei beraten wir allumfassend und präventiv.

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Datenschutzrecht

Komplex, aber lösbar
Datenschutz – nur wenige andere Rechtsbegriffe lösen bei den Betroffenen ähnliche Befürchtungen aus. Rechtliche Vorgaben, die selten so richtig auf die Schnelllebigkeit und Komplexität von Geschäftsmodellen oder IT-Lösungen passen und dazu Formulierungen, die auch beim dritten Durchlesen weder prägnant noch eingängig sind. Hinzu kommt die DSGVO, die für die Betroffenen häufig mehr Fragen als Antworten mit sich bringt. 

Doch wer sich, wie wir, in der Materie auskennt, kann Lösungen bieten, die Theorie und Praxis unter einen Hut bringen.

Wir unterstützen Sie bei der datenschutzrechtlichen Konzeptionierung und Prüfung von Produkten und Webseiten, bei Datenschutzfolgeabschätzungen, Erstellung von Datenschutzhinweisen oder Einwilligungserklärungen und bei allen anderen Vorhaben oder Nöten rund um den Datenschutz.

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Dr. Oliver Gießler
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IT Vergaberecht

Formalisiertes Spiel
Die öffentliche Hand vergibt IT-Projekte in formalisierten Vergabeverfahren. Schon kleine Fehler können dabei weitreichende Konsequenzen haben. Für Bieter droht der Ausschluss von der Vergabe, der Vergabestelle die Überprüfung ihres Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer. Vergabestellen und Bieter sind daher gut beraten, sich an die gesetzlichen Spielregeln zu halten.

Wir unterstützen insbesondere Dienstleister und begleiten sie durch das Vergabeverfahren auf Bieterseite. Sprechen Sie uns an, wenn Sie als Dienstleister erwägen an einem Vergabevergabeverfahren teilzunehmen oder Sie einen prüfenden Blick auf die Einhaltung der Verfahrensregeln benötigen.

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IT-Compliance

Fremdwort IT-Compliance
IT-Compliance – viele sprechen darüber, aber viele wissen auch nicht, was genau gemeint ist. Compliance ist „Einhaltung, Befolgung, Erfüllung, Einwilligung”, so steht es im Wörterbuch. Für Unternehmen geht es darum, einschlägige Gesetze zu befolgen. Aber auch bereits im Vorfeld Risiken zu erkennen – und entsprechend geeignete Kontrollsysteme einzuführen.

Schadensfolgen vermeiden
Der unvorbereitete Ausfall der Unternehmens-IT ist kein Vorfall mehr, der heutzutage einfach hingenommen wird. Da die Prozesse vernetzt sind, können die Schadensfolgen schnell beträchtliche Höhen erreichen. Entsprechend können Unternehmens- und IT-Leitung auf Schadenersatz verklagt werden. Doch diese Haftung lässt sich abwehren.

Zur Unternehmens-Compliance gehören auch Fragen zur IT-Security sowie der Schutz von Unternehmensdaten vor unerlaubten Zugriffen und vieles mehr. Wir unterützen unsere Mandanten, angemessene Lösungen für jeden dieser Bereiche zu finden.

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Dr. Oliver Gießler
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Rechtsstreitigkeiten

Fallstrick IT-Verfahren
Gerichtsverfahren mit dem Schwerpunkt IT sind eine Sache für sich:  Richter, die sich sonst mit Baurecht beschäftigen, haben in der Regel wenig Verständnis für technische Hintergründe. Entsprechend wird oft ein Sachverständiger in den Rechtsstreit einbezogen: So betritt ein weiterer Akteur die Spielfläche, der gern für Überraschungen sorgt. An erster Stelle steht daher für uns, im Vorfeld alles zu tun, um gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Frühzeitige Vorbereitung zahlt sich aus
Wenn sich Gerichtstermine nicht mehr vermeiden lassen, dann sollten Mandanten gut vorbereitet sein. Die Praxis zeigt, dass strategische Fehler meist in einer Phase gemacht werden, in der der Anwalt noch nichts von seinem zukünftigen Mandanten ahnt.

Wir empfehlen unseren Mandanten daher, sich frühzeitig an uns zu wenden. Wir unterstützen sie bei der Suche nach Lösungen und leiten die nötigen Schritte ein, um Beweise zu sichern und ihre Interessen zu vertreten. Und selbstverständlich gehen wir dann für unsere Mandanten vor Gericht.

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Out- und Insourcing

Umfassende Begleitung und Beratung
Das Auslagern von IT-Systemen ist nichts Neues. Auch nicht für uns. Seien es kleinere Projekte wie die Auslagerung des Mailservers, seien es größere Projekte wie das Outsourcen von SAP oder die Übertragung der gesamten IT auf einen externen Dienstleister. Auch wer ein Rollback plant und wieder insourcen möchte, ist bei uns in den besten Händen.

Wir stehen unseren Mandanten bei Out- und Insourcing nicht nur mit dem IT-rechtlichen Know-how zu Seite, sondern kennen auch die Fallstricke im Arbeits- und Steuerrecht.

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Dr. Oliver Gießler
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ANSPRECHPARTNER
Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag der EU Kommission
Sie suchen ein kostenloses und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit rechtssicheres Muster eines Auftragsverarbeitungsvertrages, der für beide Parteien fair sein sollte? Sie wollen nicht prüfen, ob er 100 % auf Ihre Anforderungen passt? Kostenlos ist perfekt? Maßarbeit wird überbewertet? Dann wird Ihnen hier geholfen. Dort finden Sie ein von der EU Kommission veröffentlichtes Muster eines Auftragsverarbeitungsvertrages. Dies kann verwendet werden, wenn beides Parteien ihren Sitz im EWR haben oder eine Partei in einem "sicher Drittstaat" (Liste) sitzt. Leider nur als PDF. Wenn Sie es als Word-Dokument finden, bitte melden!

Sie suchen Maßarbeit und wollen sich nicht mit der Frage befassen, ob das Muster für Sie passt? Dann wird Ihnen von Dr. Oliver Gießler geholfen. 
Cookie Banner und kein Ende, Vorgaben der Aufsichtsbehörden
Die Datenschutzkonferenz hat eine Handreichung für die Gestaltung von Cookie-Bannern veröffentlicht, die viele Unternehmen vor Herausforderungen stellen wird. In einem Beitrag unseres Partners Dr. Oliver Gießler stellen wir Ihnen die wesentlichen Vorstellungen der Aufsichtsbehörden vor, über die man zumindest teilweise streiten können wird.
FinTech: EU-Kommission leitet Maßnahmen für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren Finanzmarkt ein

Am 8.3.2018 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan vor, mit dem sie die Chancen nutzen will, die sich aus technologiegestützten Innovationen bei Finanzdienstleistungen ergeben.

Information zur Einführung des EU-Datenschutzrechtes
Das neue EU-Datenschutzrecht wird in mittelständischen Unternehmen leider noch in seiner Bedeutung verkannt und der daraus folgende Anpassungsbedarf unterschätzt. Unsere Darstellung soll Ihnen einen ersten Einstieg ermöglichen.
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