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Durchblick in der Steuerwelt
Unsere Steuerwelt ist extrem kompliziert. Zudem ist die Taktzahl bei Änderungen im Steuerrecht schneller als überall sonst.

Sobald Unternehmen im Ausland Geschäfte machen, kommen dortige Steuerregeln, Steuerabkommen und oft EU-Recht hinzu. Selbst bei besten Absichten ist es daher häufig sehr schwer, ohne fachliche Hilfe das Richtige zu tun.

Gestaltung von Steuern
Als Wirtschafts- und Steuerrechts-Kanzlei beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit steuerlichen Fragestellungen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, bei allen unternehmerischen und privaten Entscheidungen günstige und unproblematische Steuergestaltungen zu finden und umzusetzen. Im Inland wie im Ausland.

Verteidigung im Ernstfall
Auch bei Konflikten mit dem Finanzamt kommt unseren Mandanten unsere Erfahrung zugute. Wir unterstützen und vertreten Sie mit Engagement. Im schlimmsten Fall, beim Vorwurf der Steuerhinterziehung, steht Ihnen ein renommierter Steuerstrafverteidiger zur Seite.

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+49 (0) 40 357 662 0

Dr. Alexander Busse
busse@hanselaw.de

Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de

Unternehmenssteuern

Steueroasen?
Unternehmen sind diejenigen, die hierzulande am meisten mit den vielfältigen Anforderungen unserer Steuergesetze konfrontiert sind. Und mit der Masse an unterschiedlichen Steuern: Steuern auf den Gewinn – zwei oder drei unterschiedliche Steuern in Deutschland und womöglich noch weitere im Ausland –, Steuern auf den Umsatz, Lohnsteuern der Mitarbeiter, diverse Spezialsteuern und vielleicht auch noch Zölle. Als Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei haben wir den Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.

Fehler vermeiden
Steuerschlupflöcher? Ja, die gibt es, aber sehr, sehr selten. Viel wichtiger: Eine saubere Gestaltung von Sachverhalten, denn die kann vermeiden, dass unnötig hohe Steuern anfallen – oder gar Fehler passieren, die bei Steuern schnell teuer werden.

Weitere Informationen unter: Steuern

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Dr. Alexander Busse
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Volkhard Neumann
neumann@hanselaw.de

Steuerstrafsachen

Fachlicher Beistand im Steuerstrafverfahren
Wer mit der Steuerfahndung oder der Bußgeldstelle des Finanzamts zu tun bekommt, hat keine schöne Zeit. Ohne fachlichen Beistand geht es meistens nicht, denn es lauern Fallen, die solche Angelegenheiten nur noch schlimmer machen.
 
Steuerstrafverfahren deeskalieren
Unsere Kanzlei kümmert sich seit vielen Jahren um die Vertretung von Mandanten in Steuerstrafsachen. Wir haben die entsprechende Erfahrung, um Verfahren – soweit möglich – zügig und geräuscharm über die Bühne zu bringen und nicht eskalieren zu lassen. Wir wissen auch, wann und wie die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft gebremst werden können.

Fehlerfreie Selbstanzeigen
Die beste Vorbeugung gegen Steuerstrafverfahren ist eine Selbstanzeige beim Finanzamt, die jedoch nicht unkompliziert ist. Ein Fehler – und es kommt möglicherweise erst recht zum Strafverfahren. Um das zu vermeiden, unterstützen wir Sie bei bei strafbefreienden Selbstanzeigen in Steuersachen.

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Dr. Alexander Busse
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Sanierung von Pensionszusagen

Tickende Zeitbome in der Bilanz
Die Pensionsrückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz Ihres Unternehmens driften immer weiter auseinander und das Lebensalter der Berechtigten steigt? Die Rückdeckungsversicherung erreicht nicht annähernd die Höhe der tatsächlichen Pensionsverpflichtungen?

Somit leidet die Kreditfähigkeit Ihres Unternehmens und früher oder später kommen Liquiditätsprobleme auf Sie zu. Ein geordneter Generationswechsel wird dann zunehmend schwieriger, ein Unternehmensverkauf ohne Lösung des Problems gänzlich unmöglich.

Besser jetzt als später
Wir haben Wege und Werkzeuge entwickelt, um dieses Problem handelsrechtlich, steuerlich und arbeitsrechtlich zu entschärfen – und die Bilanz Ihres Unternehmens zu entlasten. Je früher das Problem angegangen wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es. Zumal jedes Jahr des Abwartens viel Geld kostet. 

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Volkhard Neumann 
neumann@hanselaw.de

ANSPRECHPARTNER
PROBERATER 2021
Der neue Jahrgang ist erschienen: PROBERATER 2021
Zusammen mit Dr. Dieter E. Jansen hat unser Partner Volkhard Neumann wieder ein Kompendium aller wesentlichen Themen für Finanzdienstleister herausgegeben. 



Mit allen wichtigen Themen, die Finanzdienstleister wissen müssen, um in dem sich schnell verändernden Markt aktuell zu bleiben. Erläutert von kompetenten Anwälten, die seit vielen Jahren im Markt tätig sind. 
Mein Thema fällt dieses Jahr etwas aus dem Rahmen, da ich einmal zusammengestellt habe, was Konflikte in Untenehmen oder zwischen Unternehmen für finanzielle Folgen haben. 
Und so naheliegend es auch ist, sich mit Konflikten nicht beschäftigen zu wollen, so sträflich ist es. Denn danmit bringt man das Unternehmern um den verdienten Erfolg. 
Also: Augen auf und durch!

Den ganzen Beitrag können Sie hier lesen.  

Sollten Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns gerne an: 

Kontakt: 

Volkhard Neumann
Rechtsanwalt Mediator BM
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
T.  040 357 662 24
M. 0174 988 76 24 
neumann@hanselaw.de


Mehr zum Thema Mediation erfahren Sie auch hier

 

Erfolge am Kapitalmarkt sind Mannschaftssport. Wer kümmert sich um das Team?
In der neusten Ausgabe von ExxecNews (18/2021) geht es ausnahmsweise nicht um kapitalmarktrechtliche Themen. Stattdessen steht Volkhard Neumann als Mediator im Interview Rede und Antwort zur Frage, wie ein intelligenter Umgang mit Konflikten in Finanzdienstleistungsunternehmen aussehen kann. Viel Freude bei der Lektüre.

Weitere Informationen zu unserer Tätigkeit als Mediatoren sowei die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: 
www.mediation-hanselaw.de 
Änderung der Widerrufsbelehrungen bei Finanzdienstleistungen
Weitgehend unbemerkt von der gesamten Branche wurden mit Wirkung zum heutigen 15.06.2021 die Regelungen zu Widerrufsbelehrungen bei Finanzdienstleistungen neu geregelt. Hier ein kurzer Überblick und der wichtige Hinweis, dass eine übereilte Umsetzung nicht erforderlich ist.
Blindpoolverbot bei Vermögensanlagen – Die BaFin und der richtige Weg?

Das Verbot von Blindpools ist Teil des geplanten Anlegerschutzstärkungsgesetzes und soll in einem § 5b Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes verankert werden. Die BaFin hat sich hierzu  Gedanken gemacht und ein umfangreiches „Merkblatt“ zur Konsultation gestellt. Was steht drin und was ist davon zu halten?

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